Hinweis der Firma Anschütz zu Fremdanbietern

Die Firma Anschütz warnt vor der Verwendung von Druckluftkartuschen von Fremdanbietern. In jedem Falle sollte beim Kauf auf das Vorhandensein des TÜV-Gütesiegels geachtet werden.
Info zur Verwendung DL-Kartuschen

Hinweis zum Entwurf der Sportordnung Fassung ab 01.01.2010

In der ab 01. Januar 2010 geltenden Fassung der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes wird es unter anderem einen zusätzlichen Regelpunkt (0.5.1.2.1) mit folgendem Wortlaut geben: "Der Schütze ist für seine Druckluft-/Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluft-/Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden."

Auf den Kartuschen ist, bis auf wenige Ausnahmen, das Herstellungsjahr in Verbindung mit Herstellungsmonat oder -quartal angebracht. Die deutschen Waffenhersteller geben als Nutzungsdauer einheitlich einen Zeitraum von 10 Jahren an. Kartuschen ohne angegebenes Herstellungsdatum werden seitens des Deutschen Schützenbundes wegen der mangelnden Kontrollmöglichkeit  generell als nicht mehr verwendbar eingestuft.

 

Angebote für eine Prüfung zur Verlängerung der Nutzungszeit kann man hier nachfragen, dabei ist generell zu beachten, dass die Höchstnutzungsdauer für Aluminiumkartuschen 10 Jahre und Stahlkartuschen 20 Jahre beträgt. Über dieses Alter hinaus erfolgt generell keine Verlängerungsprüfung mehr:

Folgende Hersteller bieten (noch) für ihre Kartuschen Prüfmöglichkeiten an:

Stelljes-Schützenwelt (CO2 und Pressluft in Stahlkartuschen - ca. 35 €)

Feinwerkbau

Walther

Anschütz (kein Hinweis auf CO2-Kartuschen!)

Tesro (Prüfhinweis nur in den Bedienungsanleitungen)


 

 

      

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